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   OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2020 - 2 S 7.20   

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OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2020 - 2 S 7.20 (https://dejure.org/2020,10167)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.05.2020 - 2 S 7.20 (https://dejure.org/2020,10167)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Mai 2020 - 2 S 7.20 (https://dejure.org/2020,10167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 3 DSchG BB, § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 6 Abs 1 S 3 BauO BB, § 72 Abs 1 S 1 BauO BB, § 72 Abs 5 BauO BB
    Baurecht: Gesonderte Ermittlung der näheren Umgebung im Rahmen der Beurteilung des Sich-Einfügens eines Bauvorhabens im unbeplanten Innenbereich hinsichtlich jedes zu prüfenden bauplanungsrechtlichen Merkmals; Verletzung des Rücksichtnahmegebots unter dem Gesichtspunkt ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 34 Abs 1 BauGB, § 2 Abs 3 DSchG BB, § 6 Abs 1 S 3 BauO BB, § 72 Abs 1 S 1 BauO BB, § 72 Abs 5 BauO BB
    Baugenehmigung; Nachbarrechtsschutz; vorläufiger Rechtsschutz; Rücksichnahmegebot; Denkmalbereich; Umgebungsschutz; erhebliche Beeinträchtigung (verneint); erdrückende Wirkung (verneint); Einsichtsmöglichkeiten; Belichtung; Abstandsflächenrecht; grenzständig; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 2 S 9.18

    Anforderungen an das baunachbarrechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2020 - 2 S 7.20
    Das Verwaltungsgericht hat im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung zugrunde gelegt, dass es von den Umständen des Einzelfalls abhängt, welche Anforderungen das Gebot der Rücksichtnahme im Einzelnen begründet, dass eine am Kriterium der Zumutbarkeit auszurichtende Interessenabwägung gefordert ist, und die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was in der konkreten Grundstückssituation beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist, gegeneinander abzuwägen sind (vgl. etwa Beschluss des Senats vom 7. Juni 2018 - OVG 2 S 9.18 -, juris Rn. 7).

    Dabei hat es zutreffend darauf abgestellt, dass eine Verletzung des nachbarschützenden Rücksichtnahmegebots unter dem Gesichtspunkt einer erdrückenden Wirkung nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in Betracht kommt (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2018 - OVG 10 S 57.17 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 24. Juni 2014 - OVG 10 S 29.13 -, juris Rn. 29, Beschluss vom 27. Februar 2012 - OVG 10 S 39.11 -, juris Rn. 4), und dass die Beachtung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften regelmäßig indiziert, dass die gebotene Rücksichtnahme gewahrt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Juni 2014, a.a.O., Rn. 28; Beschluss vom 27. Februar 2012, a.a.O.; Beschlüsse des Senats vom 7. Juni 2018 - OVG 2 S 9.18 -, juris Rn. 8, und vom 19. Mai 2014 - OVG 2 S 8.14 -, juris Rn. 4).

  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2020 - 2 S 7.20
    Im Gegenteil ist anerkannt, dass die Merkmale, nach denen sich ein Vorhaben im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss, jeweils unabhängig voneinander zu prüfen sind, wobei auch die maßstabsbildende nähere Umgebung jeweils gesondert abzugrenzen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 4 B 38.13 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2020 - 2 S 7.20
    Ohne Erfolg beruft sich die Antragstellerin ferner darauf, dass nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 - für die Beurteilung des Einfügens nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht auf einzelne Maßbestimmungsfaktoren im Sinne des § 16 Abs. 2 BauNVO abgestellt werden darf (a.a.O., juris Rn. 20), denn daraus ergibt sich nicht, dass es auf Referenzobjekte ankommt, die hinsichtlich aller vier Einfügenskriterien mit dem zu beurteilenden Vorhaben übereinstimmen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2014 - 10 S 29.13

    Beschwerde; Rechtsschutzinteresse; Änderung der Baugenehmigung im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2020 - 2 S 7.20
    Dabei hat es zutreffend darauf abgestellt, dass eine Verletzung des nachbarschützenden Rücksichtnahmegebots unter dem Gesichtspunkt einer erdrückenden Wirkung nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in Betracht kommt (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2018 - OVG 10 S 57.17 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 24. Juni 2014 - OVG 10 S 29.13 -, juris Rn. 29, Beschluss vom 27. Februar 2012 - OVG 10 S 39.11 -, juris Rn. 4), und dass die Beachtung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften regelmäßig indiziert, dass die gebotene Rücksichtnahme gewahrt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Juni 2014, a.a.O., Rn. 28; Beschluss vom 27. Februar 2012, a.a.O.; Beschlüsse des Senats vom 7. Juni 2018 - OVG 2 S 9.18 -, juris Rn. 8, und vom 19. Mai 2014 - OVG 2 S 8.14 -, juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2012 - 2 D 27/11

    Beteiligtenfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2020 - 2 S 7.20
    b) Nichts anderes gilt, soweit die Beschwerde die Annahme des Verwaltungsgerichts beanstandet, das Gebot der Rücksichtnahme sei nicht wegen unzureichender Belichtung des Grundstücks der Antragstellerin verletzt, denn auch in Bezug auf die abstandsrechtlichen Schutzgüter der Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung und Besonnung kann bei Beachtung der Abstandsflächenvorschriften regelmäßig nicht von einer Verletzung des Rücksichtnahmegebots ausgegangen werden (vgl. dazu auch NdsOVG, Urteil vom 26. Juli 2017 - 1 KN 171/16 -, juris Rn. 78 ff.; BayVGH, Beschluss vom 3. Juni 2016 - 1 CS 16.747 - juris Rn. 7; OVG NRW, Urteil vom 6. Juli 2012 - 2 D 27/11.NE -, juris Rn. 63 f.).
  • VGH Bayern, 03.06.2016 - 1 CS 16.747

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2020 - 2 S 7.20
    b) Nichts anderes gilt, soweit die Beschwerde die Annahme des Verwaltungsgerichts beanstandet, das Gebot der Rücksichtnahme sei nicht wegen unzureichender Belichtung des Grundstücks der Antragstellerin verletzt, denn auch in Bezug auf die abstandsrechtlichen Schutzgüter der Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung und Besonnung kann bei Beachtung der Abstandsflächenvorschriften regelmäßig nicht von einer Verletzung des Rücksichtnahmegebots ausgegangen werden (vgl. dazu auch NdsOVG, Urteil vom 26. Juli 2017 - 1 KN 171/16 -, juris Rn. 78 ff.; BayVGH, Beschluss vom 3. Juni 2016 - 1 CS 16.747 - juris Rn. 7; OVG NRW, Urteil vom 6. Juli 2012 - 2 D 27/11.NE -, juris Rn. 63 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - 10 S 13.12

    Vorläufiger Rechtschutz eines Denkmaleigentümers gegen ein Bauvorhaben;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2020 - 2 S 7.20
    c) Ohne Erfolg macht die Antragstellerin geltend, sie könne aus Gründen des Denkmalschutzes ein erhöhtes Maß an Rücksichtnahme beanspruchen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. März 2014 - OVG 10 S 13.12 -, juris Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2012 - 10 S 39.11

    Nachbarklage; Nachbarwiderspruch; aufschiebende Wirkung; Beschwerde;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2020 - 2 S 7.20
    Dabei hat es zutreffend darauf abgestellt, dass eine Verletzung des nachbarschützenden Rücksichtnahmegebots unter dem Gesichtspunkt einer erdrückenden Wirkung nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in Betracht kommt (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2018 - OVG 10 S 57.17 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 24. Juni 2014 - OVG 10 S 29.13 -, juris Rn. 29, Beschluss vom 27. Februar 2012 - OVG 10 S 39.11 -, juris Rn. 4), und dass die Beachtung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften regelmäßig indiziert, dass die gebotene Rücksichtnahme gewahrt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Juni 2014, a.a.O., Rn. 28; Beschluss vom 27. Februar 2012, a.a.O.; Beschlüsse des Senats vom 7. Juni 2018 - OVG 2 S 9.18 -, juris Rn. 8, und vom 19. Mai 2014 - OVG 2 S 8.14 -, juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 26.07.2017 - 1 KN 171/16

    Ausgleichsmaßnahme; Flüchtling; Milieuschutz; Normenkontrolle; Antragsbefugnis;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2020 - 2 S 7.20
    b) Nichts anderes gilt, soweit die Beschwerde die Annahme des Verwaltungsgerichts beanstandet, das Gebot der Rücksichtnahme sei nicht wegen unzureichender Belichtung des Grundstücks der Antragstellerin verletzt, denn auch in Bezug auf die abstandsrechtlichen Schutzgüter der Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung und Besonnung kann bei Beachtung der Abstandsflächenvorschriften regelmäßig nicht von einer Verletzung des Rücksichtnahmegebots ausgegangen werden (vgl. dazu auch NdsOVG, Urteil vom 26. Juli 2017 - 1 KN 171/16 -, juris Rn. 78 ff.; BayVGH, Beschluss vom 3. Juni 2016 - 1 CS 16.747 - juris Rn. 7; OVG NRW, Urteil vom 6. Juli 2012 - 2 D 27/11.NE -, juris Rn. 63 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2018 - 10 S 57.17

    Beurteilung der erdrückenden Wirkung eines Bauvorhabens; Geltendmachung einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2020 - 2 S 7.20
    Dabei hat es zutreffend darauf abgestellt, dass eine Verletzung des nachbarschützenden Rücksichtnahmegebots unter dem Gesichtspunkt einer erdrückenden Wirkung nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in Betracht kommt (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2018 - OVG 10 S 57.17 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 24. Juni 2014 - OVG 10 S 29.13 -, juris Rn. 29, Beschluss vom 27. Februar 2012 - OVG 10 S 39.11 -, juris Rn. 4), und dass die Beachtung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften regelmäßig indiziert, dass die gebotene Rücksichtnahme gewahrt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Juni 2014, a.a.O., Rn. 28; Beschluss vom 27. Februar 2012, a.a.O.; Beschlüsse des Senats vom 7. Juni 2018 - OVG 2 S 9.18 -, juris Rn. 8, und vom 19. Mai 2014 - OVG 2 S 8.14 -, juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2014 - 2 S 8.14

    Erdrückende Wirkung ohne wesentlichen Höhenunterschied der Gebäude; freie

  • BPatG, 24.06.2014 - 3 Ni 23/12
    Auch die weiteren Ausführungen im Zusammenhang mit der Herstellung von Zusammensetzungen wie sie mit dem Patentanspruch 1 beansprucht werden, konzentrieren sich auf diese Verfahrensmaßnahme (vgl. Ni 2 S 7/20 Abs. [0053] und [0054] sowie S. 10/20 "Beispiel 2" i. V. m. S. 11/20 Tab. 2).
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